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Wir akzeptieren die Satzung des BDSR und die Verfolgung der satzungsgemäßen Ziele.
Hiermit erklären wir uns bereit, die Aufnahmegebühr in Höhe von 200,00 EUR und die Jahresgebühr für Unternehmen der Kategorie 1 in Höhe von 300,00 EUR, der Kategorie 2 in Höhe von 500,00 EUR und der Kategorie 3 in Höhe von 750,00 EUR, bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung in Höhe von 90%, zu entrichten.
Die Verbandsmitgliedschaft als förderndes Mitglied wird durch eine entsprechende Urkunde dokumentiert. Wir wissen, dass wir als registriertes Mitglied, einschl. der Mitarbeiter, an den Partner-Vorteils-Programmen teilnehmen können und für uns als Nichtsachverständige der Partner-Vorteils-Programmservice im eingeschränkten Umfang verfügbar ist.
Wir haben als förderndes Firmenmitglied zur Kenntnis genommen, dass alle unsere Mitarbeiter an den Partner-Vorteils-Programmen teilnehmen können, sofern diese Personen namentlich benannt wurden. Nach Ablauf eines kostenfreien Einführungskalenderjahres wird die persönliche Fördermitgliedschaft zum Jahresbeitrag eines fördernden Mitgliedes fortgesetzt, sofern der Verlängerung nicht widersprochen wurde.
Die Verpflichtung zur Zahlung von persönlichen Jahresbeiträgen entfällt, wenn das einzelne Fördermitglied nicht in der Lage ist, den Mehrwert des Partner-Vorteils-Programms für sich in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall erklärt sich die Dorincourt S.A. bereit, den Jahresbeitrag stellvertretend zu bezahlen.
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